Die energetische Hilfestellung beschäftigt sich ausschließlich mit der Aktivierung und Harmonisierung körpereigener Energiefelder (Lebensenergie). Ich wurde darüber informiert und nehme zur Kenntnis, dass ich als Klientin/Klient energetische Hilfestellung, die unter Zuhilfenahme von Bioresonanz oder ähnlichen gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt wird, erhalte.
Da diese Maßnahmen und die Auswahl der Maßnahmen ausschließlich zur Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder dienen, stellen sie keine Heilbehandlung im Sinne des Ärztevorbehaltes dar.
Die Wirkungsweise und der Erfolg der energetischen Behandlung ist wissenschaftlich nicht belegt bzw. bei bestimmten Methoden widerlegt.
Dementsprechend ist die energetische Behandlung keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Therapie und auch keinerlei Ersatz für psychologische oder psychotherapeutische Untersuchung oder Behandlung. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar.
Ich wurde darüber informiert, dass ich mich für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung an meine Ärztin/meinen Arzt wenden muss.
Quelle:
https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/persoenliche-dienstleister/humanenergetiker/128-Aufklaerungsbogen.pdf [23.08.2020].